Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

Zurück zur Übersicht

137 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 99.

Bm. Worms 2, Nr. 99

1381 April 28, Heidelberg

Pfalzgraf Ruprecht d. Ä [I.] bekundet, dass er seinen Juden in seinem Land und in seinen Städten auf der Heidelberger Seite des Rheins (Ryns) die Gnade erwiesen hat, dass sie, für die alljährlich im Herbst die Steuer festgesetzt wird, in den drei Jahren nach der Ausstellung vorliegender Urkunde nicht mehr als zusammen 600 Gulden pro Jahr an Bede entrichten müssen. Namentlich betrifft dies folgende Juden: in Heidelberg Simelin (Symelin), Abraham von Sinsheim (Sunsheim), Gumprecht (Gumbrecht), Abraham und dessen Mutter, Gansmann (Ganszman), [Mose] Nürnberg (Nureberger), Hirsch (Hirtze) und dessen Schwiegermutter, Isaak von Dieburg (Ysack von Dypurg), Lazerus (Lazeran), Enschin, Abraham den Alten, Menlin und Abraham, Gutlins Sohn (Guͦtlin son); in Weinheim (Winheim): (1), Süßkind (Suszekint), David und Mose (Mosse), Mennechins Schwiegersohn (2); in Lindenfels: Mose (Mosse) und Ans[helm] (3); in Eberbach (Ebirbach): Lazerus (Lazeran) (4); in Mosbach (Mosebach): Drostelin (5); in Wiesloch (Wiszenloch): Vivelin (Fyfelin) und Selmelin; in Eppingen: Jeckelin Baraß und Keser (Keszir); in Bretten (Bretheim): Frau Hanne; in Ladenburg (Laudenburg): vier Juden.

Siegelankündigung des Ausstellers.

Datum Heidelberg, dominica Misericordia domini, anno LXX (5).

(1) An dieser Stelle steht ein kurzer Name, der nicht mehr lesbar ist.

(2) Es kann nicht mit Sicherheit entschieden werden, ob mit David und Mosse zwei Juden gemeint sind oder ob dieser Schwiegersohn Mennechins David Mosse hieß, wovon Löwenstein, Geschichte Juden Kurpfalz (1895), S. 284, ausging, obwohl dies unwahrscheinlich ist.

(3) Von vorstehendem Namen sind nur noch die ersten drei Buchstaben zweifelsfrei zu lesen.

(4) Die Lesung vorstehenden Namens ist unsicher.

(5) Während diese Urkunde in Regesten der Pfalzgrafen am Rhein 1, Nr. 4333, S. 259, in das Jahr 1380 datiert wurde, hat Löwenstein, Geschichte Juden Kurpfalz (1895), S. 12, Anm. 4, darauf hingewiesen, dass die Jahreszahl in dem Kopialbuch durch Verwischung über LXX hinaus zwar nicht mehr lesbar sei, aber sehr wahrscheinlich nicht 1380, sondern 1381 gelautet habe, weil die unmittelbar vorher und nachfolgend eingetragenen Urkunden ebenfalls aus dem Jahr 1381 datierten. Dieser Einschätzung wurde hier zwar gefolgt, es bleibt jedoch ein Unsicherheitsfaktor, denn der Notar schrieb die Jahreszahl 1381 sonst in der Form LXXX primo, in vorliegendem Fall dürfte der Platz rechts neben LXX dafür indes nicht mehr ausgereicht haben, und in der eventuell noch folgenden Zeile am Blattende ist außer zwei unsicheren Spuren keinerlei Schrift erkennbar.

Überlieferung:

Karlsruhe, GLA, Best. 67, Nr. 807, fol. 26r, Abschr. (leicht gekürzt, gleichzeitig), dt. und lat., Papier.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 99, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-0018.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht