Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

Zurück zur Übersicht

137 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 136.

Bm. Worms 2, Nr. 136

1390 April 29

Die Brüder Emicho (Emiche) und Schaffried (Schaffryd), Grafen von Leiningen (Lyningen), bekunden, dass sie sich wegen sämtlichen Schadens, Brands und Raubs, den bis auf den gegenwärtigen Tag sie selbst, ihre [Benediktinerinnen-] Klöster Seebach und Schönfeld (Sebach und Schonenfelt) und zahlreiche namentlich genannte Hintersassen in verschiedenen ihrer Gerichte von den Städten Mainz (Mencze), Worms (Wormsze), Speyer (Spire), Frankfurt (Francfurd) und Pfeddersheim (Pedernsheim) in deren Krieg gegen die Herzöge von Bayern (Beyern) erlitten, mit jenen und allen ihren Helfern und Dienern auf ewig ausgesöhnt haben und ihnen für sich und ihre Nachkommen verzeihen. Sollten die Städte dennoch wegen des mit ihnen geregelten Schadens mit Forderungen konfrontiert werden, so geloben die Aussteller, sie derelben zu entheben.

Siegelankündigung beider Grafen von Leiningen.

Datum anno domini millesimo CCCᵒ nonagesimo, feria sexta proxima post dominicam, qua cantatur in ecclesia Iubilate.

Rückseitig ist als Notiz nach dem Wort Nota vermerkt, dass die Städte sich mit Junker Emicho wegen seines beschriebenen Schadens auf 2.300 Gulden geeinigt haben. Von seinem Anteil davon hat der Rat zu Worms auf Geheiß des Junkers und seiner 'Freunde' (frunde) Isaak von [Kaisers]lautern (Isaac von Lutern) für Graf Emicho 150 Gulden bezahlt, die Junker Emicho erhielt, der angab, dass der Graf besagtem Isaak sowie den Juden Kaufmann (Kaufman) aus Speyer und Isaaks Bruder Lazarus 1.210 Gulden schuldig sei. Ferner bezahlte der Stadtrat an Johann (Henne) Sporer 50 Gulden aufgrund einer Urkunde des Inhalts, dass Graf Emicho d. A. Katharina Bernolt (Ketterchin Bernolten) Hennels zum Bocke wegen 70 Pfund Heller schuldig war. Darüber hinaus erhielt Simon (Symont), Manasses (Mannes) von Köln Sohn, des Grafen wegen 300 Gulden für zwei Urkunden, von denen die erste besagte, dass die Dörfer und Bauern (armlude) zu Großbockenheim (Grosbockinheim), Kleinbockenheim (Cleinbockinheim), Kindenheim (Kyndenheim) und Gossensheim (Goszensheim) besagtem Simon sowie Simon (Symon) von Bensheim (1) für 602 Gulden bürgten; die zweite Urkunde enthielt die Bekundung des Grafen, dass die Schuld mit seinem Willen auf sein Geheiß zustande gekommen war. Diese Dokumente wurden alle vom Rat zu Worms zurückgegeben (wiedergegeben und geantwortet).

(1) Bei beiden Trägern des Namens Simon handelte es sich um Juden.

Überlieferung:

Worms, StadtA, Best. 1 A I, Nr. 263, Orig. (Digitalisat), dt., Perg.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 136, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-001e.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht