Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

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Bm. Worms 2, Nr. 87

1378 August 29, Nürnberg

Kaiser Karl [IV.] bekundet, dass er mit kaiserlicher Machtvollkommenheit einen rechten Landfrieden aufgerichtet hat, in dem auf sein Geheiß und Gebot hin Ruprecht d. Ä. und Ruprecht d. J., Pfalzgrafen bei Rhein (Reyne) und Herzöge in Bayern (Beyern), die Adligen Graf Johann von Sponheim (Spanheim) und seinen Sohn Johann, Graf Friedrich (Fryderich) von Leiningen (Lynyngen), die Grafen Wilhelm (Wylhelm) und Dietrich (Dyterich) [VIII.] von Katzenelnbogen (Kaczenelbogen), Graf Heinrich von Sponheim sowie die Bürgermeister, Räte und Bürger der Städte Mainz (Meintze), Worms (Wormysze) und Speyer (Spyer) eingeschlossen sind. Der Friede beginnt am Ausstellungstag der Urkunde. Im Folgenden wird das Landfriedensgebiet zwischen Queich, Seltz und Bergstraße mit seinen genauen Grenzen beschrieben. Innerhalb dieses Bezirks sollen folgende Personengruppen geschützt werden: Kaufleute und alle anderen Leute, sei seien Pfaffen oder Laien, Geistliche oder Weltliche, Christen oder Juden. Es folgen weitere Bestimmungen ohne Erwähnung der Juden.

Ankündigung des kaiserlichen Majestätssiegels.

[…] gebin […] zu Nuremberg, noch Crists geburte dreyczehenhundirt iar, dornach in dem achtundsibenczigsten iare, an sante Iohannes tag als er enthawpt wart, unsirer reiche in dem dreyunddreissigsten und des keysertums in dem vierundczwenczigsten iairn.

Die Pfalzgrafen Ruprecht d. Ä. und Ruprecht d. J., die erwähnten Adligen sowie die Bürgermeister, Räte und Bürger der Städte Mainz, Worms und Speyer erklären, dass sie die unverbrüchliche Einhaltung der Landfriedensartikel gelobt haben, und kündigen ihre Siegel an.

Überlieferung:

Worms, StadtA, Best. 1 A I, Nr. 230, Orig. (Digitalisat), dt., Perg.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 87, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-001j.html (Datum des Zugriffs)

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