Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

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Bm. Worms 2, Nr. 86

1378 August 28, Nürnberg

König Wenzel (Wenczlaw) bekundet, dass die Bürger von Worms (Wurms), seine und des Reiches liebe Getreue, an ihn herangetreten sind und darum gebeten haben, dass er als Römischer König eine Urkunde seines Herrn und Vaters Kaiser Karl [IV.] über etliche ihrer Freiheiten und Gnaden bestätige beziehungsweise erneuere. Es folgt das wörtliche Insert einer Urkunde vom 4. Januar 1348. Karl IV. hatte darin die Wormser Juden mit Leib und Gut und sämtlichen Rechten unwiderruflich der Stadt Worms geschenkt. (1) Wenzel nimmt diese Konfirmierung angesichts der Treue und Dienste der Wormser Bürger vor, für die die darin enthaltenen Gnaden auf ewig gelten sollen. Er gebietet allen, die Stadt und Bürger zu Worms im Genuss dieser Privilegien nicht zu beeinträchtigen, bei Androhung von seiner und des Reiches schwerer Ungnade im Falle des Ungehorsams. Die Strafe für solche Verstöße beträgt hundert Gulden, die je zur Hälfte in seine und des Reiches Kammer einerseits und an die Stadt Worms andererseits zu zahlen sind.

Ankündigung des königlichen Majestätssiegels.

[…] geben […] zu Nuremberg noch Crists geburt dreiczehenhundert iar, dornach in dem acht und sibenczigsten iare, an sand Augustini tage, unser reiche des Behemischen in dem sechczehendem und des Romischen in dem dritten iare.

Rückvermerk:

Confirmacio domini Wenczeslai Regis Romanorum racione Judeorum (ausgehendes 14. Jh.);

(1) Siehe (WO02, Nr. 2).

Überlieferung:

Worms, StadtA, Best. 1 A I, Nr. 229, Orig. (A) (Digitalisat), dt., Perg.; ebd., Best. 1 B 23, fol. 53r-54r (B) sowie 54r/v (C) (Abschriften, 15. Jh.).

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 86, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-0029.html (Datum des Zugriffs)

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