Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)

Zurück zur Übersicht

137 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 20.

Bm. Worms 2, Nr. 20

1357 [vor Januar 25]

In einer nur auszugsweise überlieferten Stadtordnung Pfalzgraf Ruprechts I. für Heidelberg wird den Stadtvätern unter anderem die Pflicht zum Schutz aller Einwohner, einschließlich der Juden, eingeschärft: Alle inwohner, so zuͦ Heidelberg wohnen, es seind christen, pfaffen, laien oder iudin, zuͦ schützen oder schirmen. (1)

(1) Die zeitliche Einordnung des undatierten Dokuments folgt dem Ansatz des Herausgebers. Der terminus ante quem ergibt sich aus WO02, Nr. 21.

Überlieferung:

München, BStB, Cgm 1649, S. 127 f., Abschr. (Auszug; neuzeitlich), dt., Papier.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 20, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/WO-c1-002l.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht