Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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211 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 139.

Westfalen 1, Nr. 134

1332 Januar 24, [Frankfurt a. M.]

Sigebodo Pape (1) schreibt den Bürgermeistern von Dortmund (consules Tremonienses), man habe ihm mitgeteilt, dass diese ihm keinen Glauben schenkten und er angeblich nicht zum Nutzen der Stadt gehandelt habe. Ebenso dächten der Kaiser und seine Berater, dass er deren Sache nicht gut vertreten habe, da in dem von ihm dem Kaiser überbrachten Antwortbrief (2) des Dortmunder Rats auf die von ihm der Stadt Dortmund übergebenen Schreiben des Kaisers (3) kein Bezug genommen wurde. So sei er beim Kaiser in Ungnade gefallen. Erst als Propst [Gerwin] zurückgekehrt sei (4) und aufklären konnte, dass die Schuld dafür nicht bei Sigebodo lag, sei er rehabilitiert worden. Zuvor sei Propst Gerwin hingegen gemeinsam mit Graf Gerlach [I.] von Nassau (cum domino comiti Gerlaco de Nassov) mit den vom Dortmunder Rat erbetenen kaiserlichen Briefen auf dem Wege nach Dortmund gewesen, als er bei einem Aufenthalt bei dem Grafen von der Mark (apud dominum comitem de Monte) auf der Hohensyburg (Siberch) von der Freilassung der Juden (quod iudeos exivitate (5) dedistis) erfahren habe. Daraufhin sei er sogleich umgekehrt, um den Kaiser zu unterrichten, dass alle Juden frei gelassen und aus der Stadt geführt worden seien (quod omnes iudeos essent liber et essent ductus ex civitate). Danach sei auch Graf Konrad [IV.] von Dortmund (comes Conradus de Tremonia) eingetroffen, der ebenso darüber Bericht erstattete. Sigebodo empfiehlt den Dortmundern, gute Boten (boni nuntii) mit geprüften Briefen (visis litteris) an den Kaiser zu schicken, um Verderben abzuwenden. Ferner gibt er zu bedenken, dass für die Dortmunder alles bestens gewesen wäre, wenn sie ihm Glauben geschenkt hätten, und die Juden 200 Pfund gezahlt hätten (quod iudei dedissent CC pura pondera), worauf die Dortmunder von Sigebodo vorbereitete Briefe des Königs und neue Rechte, die sie erbeten hatten, erhalten hätten. Er empfiehlt den Dortmundern ferner, sich zu ihrem Nutzen mit dem Grafen Konrad [IV.] von Dortmund zu vergleichen. Außerdem sollen die Dortmunder wissen, dass der Kaiser ihnen die Briefe, die Propst [Gerwin] Sigebodo übergeben hat, nicht überbringen lassen wird, wenn die Angelegenheit nicht zuvor bereinigt worden sein sollte.

Littera facta sexta feria post Agneti. (6)

(1) Zu Sigebodo Pape vgl. WF01, Nr. 130.

(2) Das Schreiben ist nicht überliefert.

(3) Entweder handelte es sich dabei um das Schreiben Ludwigs von 1331 August 25 (WF01, Nr. 130) oder ein späteres Schreiben im Rahmen einer weiteren Legation Sigebodo Papes.

(4) Zwischen 1331 Dezember 3 und 1332 Januar 8. Der königliche Hof ist von 1331 Dezember 3 bis 1332 März 3 in Frankfurt a. M. nachgewiesen (RI (alt), 1314-1347, S. 85-88).

(5) Wohl irrtümlich für ex civitate.

(6) 1332 Januar 24. Bei dem Datum handelt es sich um den Ausstellungstag oder dessen terminus post quem, wenn man das Folgende als späteren Zusatz auffasst. Die Urkunde von Januar 25 (WF01, Nr. 135) bezieht sich ebenfalls auf den Vorgang.

Überlieferung:

Dortmund, StadtA, Urk. 239b, Orig. (Kriegsverlust); MGH, NL Bock 12, Dortmund 18 (Foto), lat., Perg.

Kommentar:

Vgl. zum Vorgang WF01, Nr. 130, WF01, Nr. 135, WF01, Nr. 132, WF01, Nr. 133, WF01, Nr. 136, WF01, Nr. 139 und WF01, Nr. 140.

(Jörg R. Müller) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 134, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/CP1-c1-028t.html (Datum des Zugriffs)

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