Quellen zur Geschichte der Juden im Elsass (1273-1347)

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Elsass 1, Nr. 70

1308 August 19

Johann [I.] von Lichtenberg bekundet, dass Bischof Sigebot von Speyer und er sich (als Landvögte) eidlich verpflichtet haben, die Bürger von Hagenau, Christen wie Juden, und die gesamte Stadt mit allem, was zu ihr gehört, in ihren Schutz und Frieden aufzunehmen und alle hergebrachten Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten Hagenaus zu wahren. Die Urkunde stimmt inhaltlich mit derjenigen vom 9. Mai 1308 überein. (1) Am Ende der Dispositio erhalten die Bürger von Hagenau das Recht, bei Verstößen der Landvögte oder ihrer Amtleute gegen die ihnen versprochenen Zusicherungen ihres Eides ledig und frei zu sein, einen anderen phleger (Landvogt) zu wählen ohne Konsequenzen seitens des Lichtenbergers, Bischof Sigebots oder der Landfriedenskommission fürchten zu müssen. Indes sollen die Hagenauer Bürger einen von ihnen selbst gewählten Landvogt in dessen hergebrachten Anrechten nicht beeinträchtigen.

Siegelankündigung des Ausstellers.

Dis beschach unde wart dirre brief gegeben an dem ersten mantage vor sante Bartholomeus tage des iares, da man zalte von gotz geburte drucehen hundert iar, da nach in dem ahten iare.

(1) EL01, Nr. 68. Allerdings wurde die Bestimmung, dass der von den Landvögten einzusetzende Schultheiß zu Hagenau ein erber man sein müsse, dahingehend verändert, dass ein (heute kaum noch entzifferbares) Wort, das wohl als ritter zu lesen ist, darüber geschrieben wurde.

Überlieferung:

Marburg, StA, Urk. 95 Nr. 101, Orig., dt., Perg.

  • Urkunden zur Geschichte der Reichslandvogtei im Elsaß, Nr. 2, S. 7-9.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 19.04.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2014, EL01, Nr. 70, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/EL01/CP1-c1-00sy.html (Datum des Zugriffs)

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