Quellen zur Geschichte der Juden im Elsass (1273-1347)

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Elsass 1, Nr. 90

1315 März 29, Colmar

König Friedrich [der Schöne] konfirmiert die von seinen Vorgängern der Stadt Mülhausen gewährten Rechte, Freiheiten und Privilegien. Er überläßt der Stadt das Ungeld, solange er lebt, damit es der Stadtbefestigung und Erhaltung der städtischen Gebäude diene. Den Mülhausener Bürgern gewährt er die besondere Gnade, von Christen oder Juden nur vor ihrem Stadtrichter angeklagt werden zu können, und verspricht, dass die Bürger oder die als seldner bezeichneten Stadtbewohner vom amtierenden Vogt oder Schultheißen ohne Urteil nirgends gefangengesetzt oder an ihrem Vermögen geschädigt werden dürfen.

Ankündigung des Majestätssiegels.

Datum Columbariae, IIII kalendas aprilis, anno domini millesimo trecentesimo quintodecimo, regni vero nostri anno primo.

Überlieferung:

Mulhouse, AM, I, Nr. 38, Orig., lat., Perg.

  • Cartulaire de Mulhouse 1, Nr. 151, S. 117 f.
  • Gerichtsstandsprivilegien der deutschen Kaiser und Könige 1, Nr. 279, S. 193;
  • Regesta Habsburgica 3, Nr. 138, S. 20;
  • Verzeichnis und Inhaltsangabe der Bestände des Stadtarchivs von Mülhausen 1, Nr. 38, S. 5;
  • RI (alt) 1314-1347, Add. 2, Nr. 264, S. 331 (zu April 4), und Add. 3, Nr. 314, S. 383 (zu Mai 29).
  • Heinrich-Petri, Stadt (1838), S. 64.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 03.09.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2014, EL01, Nr. 90, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/EL01/CP1-c1-00vt.html (Datum des Zugriffs)

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