Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Konstanz (1273-1347)

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Bm. Konstanz 1, Nr. 54

1300 Januar 25, Ulm

König Albrecht I. verleiht der Stadt Saulgau das Recht der Stadt Ulm. In der pauschalen Bestätigung sind die Bestimmungen zu Pfand- und Darlehensgeschäften der Juden nicht explizit belegt, jedoch in den eigens zu diesem Zweck in Ulm angefertigten, ausführlichen, Zusammenstellungen des Ulmer Stadtrechts, die von Saulgau übernommen wurden. (1)

Datum apud Ulmam, in Conversione sancti Pauli apostoli, anno domini millesimo CCCᵒ, indictione XIIIᵃ, regni vero nostri anno secundo.

(1) Diese sind aufgeführt in KN01, Nr. 45; vgl. auch den Kommentar.

Überlieferung:

Saulgau, StadtA, P 2, Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Anlässlich der Übertragung ihres Stadtrechts an Saulgau stellten der Ammann Heinrich genannt von Halle, Bürgermeister Leuprand sowie die Ratsherren, Richter und Bürger von Ulm in einer Urkunde am 22. August 1299 das Ulmer Stadtrecht zusammen (KN01, Nr. 51). Am 15. Mai 1300 wurde diese Aufzeichnung des Stadtrechts um einen Nachtrag, welcher ebenfalls eine Bestimmung über die Juden enthält, ergänzt (KN01, Nr. 56).

(Christian Scholl) / Letzte Bearbeitung: 29.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, KN01, Nr. 54, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KN01/KN-c1-005e.html (Datum des Zugriffs)

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