Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)

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Stadt Köln 1, Nr. 37

1307 April 12

Im Schreinsbuch Martin Vadimoniorum der Kölner Martins-Parochie wird folgendes Pfandgeschäft festgehalten: Werner genannt von Burnheim (de Burnheym) hat Johannes genannt Boilgen und dessen Frau Gertrud einen Erbzins von acht Mark verpfändet. Der Zins lastet auf den beiden am "Malzbüchel" gelegenen Häusern "Zum Löwen" und "Zum Hechte" und ist am nächsten Martinsfest (1) für 40 Mark [Kölner] Denare abzuzahlen. Für den Fall, dass der Rückkauf unterbleibe, könnte die vorgenannte Summe zum Schaden bei Juden oder Kawertschen (ad usuras iudeorum vel cauwertnorum) - das heißt zu drei Obuli für jede Mark - aufgebracht werden. Sollte Werner genannten Johannes und dessen Frau bis zum darauf folgenden Martinsfest (2) nicht von Hauptsumme und Zins befreien, fällt die Hälfte des vorgenannten Erbzinses frei an sie. (3)

Datum anno domini MᵒCCCᵒ septimo, feria quarta post dominicam Misericordia Domini.

(1) 1307 November 11.

(2) 1308 November 11.

(3) Der Eintrag ist durchgestrichen.

Überlieferung:

Köln, HAStadt, Best. 101, Nr. 31, fol. 11v, Orig., lat., Perg.

  • Kölner Schreinsbücher, Nr. 2172, S. 635.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 01.02.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 37, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/CP1-c1-01rz.html (Datum des Zugriffs)

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