Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)

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199 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 70.

Stadt Köln 1, Nr. 70

1319 März 29

Mordechai [= Gumbert] (1), Sohn des Rabbiners Samuel (מרדכי בה''ר שמואל זצ''ל), Jakob, Sohn Menachems (יעקב ב''ר מנחם תנ''ו לטל''ה) [von Geldern] (1), und Rechavja [= Süßkind] (1), Sohn des Märtyrers Kalonymus (רחבי' בן הק''ר קלונימוס ז''ל), [Vertreter des Kölner Judenrats (magistri iudeorum)] (2), bestätigen mit ihrer Unterschrift, hinsichtlich eines Grundstücks und dazugehörigen Drachlochs (דרכלוך) (Draggenloch): Ein Viertel (חלק רביעית) des Grundstücks und ein Viertel des Drachlochs besaßen Samuel [= Saul] (1) von Ahrweiler (שמואל מארוילרא) und dessen Frau Rechlin (ולאשתו מ' רכלין) (Rechgelina) (1), über ein weiteres Viertel und ein Achtel des Grundstücks sowie die Hälfte des Drachlochs verfügten Simon (1), Sohn Joels haLevi (שמעון ב''ר יואל הלוי), und dessen Frau Gutrat (Gudradis) (1), Tochter des angesehenen und reichen Jehuda (ולאשתו מר' גודראט בת הנה''ר יהודה) [= Liebermann] (1). Diese Anteile wurden [unter Wahrung der Rechte der Kölner Kirche St. Mariengraden] (2) an Isaak, Sohn des [verstorbenen] (2) Elazar (יצחק ב''ר אלעזר) [= Laason] (1), und dessen Frau Bela (ולאשתו מ' בילא) verkauft. Als Lagemerkmale des Grundstücks werden folgende Grenzen angegeben: im Osten (מצר מזרחי) das Haus des Parfümherstellers (הבשם) (apotecharus) (3) Gerhard (גיררט), im Westen die Judengasse (מצר מערבי הוא רחוב היהודים), im Süden (מצר דרומי) das Haus Josefs von Ahrweiler (יוסף מארוילרא) und im Norden (מצר צפוני) westwärts (לצד מערב) das Haus Jakobs, Sohn Uris haLevi (יעקב ב''ר אורי הלוי) und dessen Teilhaber (ושל שותפיו), ostwärts (לצד מזרח) das Haus der Erben Josefs haLevi von Berg (יורשי ר' יוסף הלוי מברקא) und dessen Teilhaber (ושל מקבלי מתנותיו) (derer, die seine Geschenke erhalten haben) [sowie das Haus Jakobs, genannt Kopgin] (2).

Was uns klar und bekannt geworden [ist] am Donnerstag, am achten Tag des Monats Nissan des Jahres 79 der kleinen Zahl haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet (ומה שנתברר וידוע לנו בחמשי בשבת בשמונה ימים לחדש ניסן שנת עט''ל כתבנו וחתמנו) [= Anno domini MᵒCCCᵒXVIIII, feria quinta ante Palmarum]. (4)

(1) Name in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(2) Ergänzung nach der lateinischen Parallelüberlieferung.

(3) Terminus in der lateinischen Parallelüberlieferung.

(4) Datumangabe im dritten lateinischen Schreinsbucheintrag.

Überlieferung:

Köln, HAStadt, Best. 101, Nr. 434, fol. 32v, Orig., hebr. und lat., Perg.

  • Kober, Hebräische Urkunde (1919), S. 340-342.
  • Kober, Hebräische Urkunde (1919), S. 338 f.

Kommentar:

Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um einen der wenigen Fälle, in denen - außerhalb des sogenannten Judenschreinsbuchs der Laurenzparochie - zusätzlich zu den lateinischen Einträgen eine hebräische Vorurkunde erhalten ist. Vgl. die entsprechenden Beispiele mit weiteren Erläuterungen im Teilcorpus "Judenschschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (KS01)" sowie die Interpretation dieser Praxis bei Laqua, Kooperation (2014). Das obige Regest wurde auf Grundlage der hebräischen Vorurkunde erstellt, zu der drei lateinische Schreinsbucheinträge mit den im Regest vermerkten Abweichungen gehören. Im letzten lateinischen Schreinsbucheintrag wird nicht auf die Unterschriften der jüdischen Gemeindevertreter sondern - in der ersten Person Plural - allgemein auf deren Beglaubigungs- und Siegelfunktion verwiesen (Nosmagistri Iudeorum sigillavimus suprascripta). Die Urkunden wurden nicht im Volltext wiedergegeben, da demnächst eine Edition von Manfred Huiskes erscheinen wird.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 01.02.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 70, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/CP1-c1-01u2.html (Datum des Zugriffs)

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