Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)

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Stadt Köln 1, Nr. 143

[1334, zwischen Januar 8 und 14]

Im Schreinsbuch S. Laurenz der Kölner Schöffen werden folgende Rechtsverhältnisse festgehalten: Hermann Vulprume, Alexander und dessen Frau Nesa besitzen keine Rechte an der Mauer, [die von den Juden Minnemann von Lechenich und dessen Frau Pura, Mose genannt Bein und dessen Frau Adelheid sowie Meir von Broich und dessen Frau Pura] am Haus Bardewick errichtet wird. (1) Ihre an dieser Stelle liegenden Balken sollen bestehen bleiben, unter dem Vorbehalt, dass an ihrem bereits bestehenden Bau und an der Mauer keine Arbeiten durchgeführt werden.

(1) Vgl. zur entsprechende Baugenehmigung KO01, Nr. 141.

Überlieferung:

Köln, HAStadt, Best. 101, Nr. 468, fol. 7r, Orig., lat., Perg.

  • Kober, Grundbuch (1920), Nr. 5, 3, S. 182.
  • Kober, Grundbuch (1920), S. 110.

Kommentar:

Hermann, Alexander und Nesa hatten den genannten Juden zuvor Hausanteile sowie die Mauer verkauft; vgl. KO01, Nr. 141. Die Datierung orientiert sich am voranstehenden und am nachfolgenden Schreinsbucheintrag.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 01.02.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 143, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/KO-c1-0014.html (Datum des Zugriffs)

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