Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)
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Stadt Köln 1, Nr. 45
1311 März 8
Fünfzehn namentlich genannte (Symon dictus Hyrzelin, Hyldgerus dictus Schoneweder, Walterus dictus Roitstoch, Symon dictus Roitstoch, Iohannes dictus de sancte Egidio, Iohannes dictus de Novo foro, Iohannes Anselmi, Franco dictus Losschart, Rygolphus de Mummersloch, Tilmannus de Heinsberg, Hermannus de Mummersloch, Ingebrandus, filius quondam Ingebrandi, Ludewicus dictus Gyse, Wernerus, filius Pantaleonis et Mathias dictus Scheyve) ehemalige Meister (1) der Kölner Gewandschneider-Bruderschaft "Unter den Gademmen" (magistri et requisitores fraternitatis fratrum et confratrum pannicidarum sub cubiculis Coloniensibus) bekunden, dass sie zu Ehren, Nutzen und zum Wohl (honor, utilitas, commodus et profectus) ihrer Bruderschaft eine Ordnung erlassen haben, die unter anderem folgenden Passus enthält: Die gewählten Meister der Bruderschaft sollen je drei vertrauenswürdige Mitglieder der Bruderschaft als Bürgen bestimmen. Falls das von den ehemaligen Meistern gewährte Darlehen über 100 Mark (2) nicht innerhalb eines Viertel Jahres nach deren Wahl am Täuferfest rückerstattet werde, sollen sie aus der Bruderschaft ausgeschlossen werden. In diesem Fall hat jeder ihrer Bürgen seinen Anteil an der Schuld zu begleichen. Bei Nichtzahlung könne das Geld anteilig zu Schaden bei Kölner Juden oder Kawertschen aufgenommen werden (… posset pecunia ipsum fideiussorem contingens pro porcione conquiri ad usuras iudeorum vel cauwertcinorum Coloniensium).
Datum et actum anno domini millesimo trecentesimo undecimo, in crastino Dominice qua cantatur Reminiscere.
(1) Wie auch im Schöffenkolleg und in den Amtleutekollegien der Parochien bildeten die ehemaligen ("gewesenen" bzw. "verdienten") Meister ein eigenes Gremium innerhalb dieser Verbände.
(2) Im ersten Passus des Status wurde festgelegt, dass die ehemaligen Meister den neu Gewählten am Feste Johannes des Täufers jährlich 100 Mark übertragen.
Überlieferung:
Köln, HAStadt, Best. 1, U 2/760A, Orig., lat., Perg.
- Kölner Zunfturkunden 2, Nr. 391, S. 165-171.
- GJ 2, 1, S. 424.
Kommentar:
Ein Passus zur Aufnahme bei Juden oder Kawertschen findet sich ebenfalls im Gewandschneiderstatut von 1317; vgl. KO01, Nr. 54.
(bel.) / Letzte Bearbeitung: 01.02.2017
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 45, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/KO-c1-001b.html (Datum des Zugriffs)
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Einleitung
Ausführliche Informationen zu den Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Köln finden Sie demnächst in der Einleitung von Benjamin Laqua.
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