Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)

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Stadt Köln 1, Nr. 171

1337 Dezember 20

Jutta, die Witwe des Juden Meir von Siegburg, und ihr Sohn Mose (Jutta, relicta quondam Meyeri iudei Sybergensis, et dictus Moyszyn, filius eius) erklären, dass ihr Herr, Erzbischof Walram von Köln (dominus noster dominus Walramus archiepiscopus Coloniensis), bezüglich sämtlicher Schulden, besonders der 1.500 Goldgulden, über die der oben genannte Meir einen nicht mehr aufzufindenenden unbeglichenen Schuldbrief in deutscher Sprache hatte, für sich selbst und die Kölner Kirche dem genannten Meir, den Ausstellern der Urkunde und ihren Erben gänzlich Genugtuung geleistet hat. Ausgenommen davon sind die Schulden, für die Walram sich gegenüber Meir, den Ausstellern der Urkunde oder ihren Erben für andere Personen als Hauptschuldner oder Gläubiger (pro aliis persois tamquam principalis debitor seu fideiussor) verpflichtet hat. Für den Fall, dass die bislang unauffindbare Schuldverschreibung über 1.500 Gulden wieder auftauchen sollte, sei diese nichtig. Darüber hinaus verpflichten sich die beiden Aussteller, für sich und ihre Erben, auf sämtliche Schuldverschreiungen des Erzbischofs zu verzichten. Zum Zeugnis dessen übergeben die beiden Aussteller dem Erzbischof die mit ihrer beider Siegel sowie demjenigen ihres Herrn, des Grafen Adolf [VI.] von Berg (cum sigillo spectabili viri domini nostri domini Adolphi comitis de Monte), versehene Urkunde dem Kölner Erzbischof.

Graf Adolf [VI.] von Berg kündigt daraufhin die Anhängung seines Siegels auf Bitten der Jüdin Jutta und ihres Sohnes Mose zum Beweis dafür an, dass der Erzbischof gänzlich Genugtuung geleistet habe. Schließlich unterschreibt auch der Kölner Rabbiner Joselin (Joselinus iudeus Coloniensis et magister), auf Bitten Juttas und Moses die Urkunde.

Datum anno domini MCCC tricesimo septimo, in vigilia beati Thome apostoli.

Im Anschluss an den lateinischen Text folgt in hebräischer Sprache eine kurze Passage, in der Josef, Sohn des Herrn Isaak Joselin (יוסף ב''ר יצחק יוזלין), bekennt, dass Jutta, Witwe des Märtyrers Meir von Siegburg, und ihr Sohn Mose (‎מרת יוטא אלמנת הק''ר מאיר מזיברך ובנה ר' משה) vor ihm erklärt hatten, dass sie auf sämtliche Schuldforderungen Meirs gegenüber ihrem Herrn, [Erz-]Bischof Walram (אדוננו ההגמון ש''י הנקרא בישוף וולרבין), Verzicht geleistet hätten, darunter auch auf den Anspruch über 1.500 Goldstücke. Dies gelte jedoch nicht für die Verpflichtungen, die der Fürst zugunsten von Dritten eingegangen war.

Dies sei am 27. Schewat des Jahres 98 nach der kleinen Zählung (שני בשבת בשבעה ועשרים יום לחדש שבט שנת צ''ה ל''פ) (1) geschehen und niedergeschrieben worden.

(1) 1338 Januar 18, also etwa vier Wochen nach Ausstellung der lateinischen Urkunde.

Überlieferung:

Duisburg, LA, Kurköln, Nr. 339, Orig., lat., Perg.

  • Kober, Quittungsurkunde (1935), S. 228 f.
  • REK 5, Nr. 503, S. 136.
  • Schmandt, Judei (2002), S. 81;
  • Heyden, Walram (1963), S. 152 f.;
  • Kober, Quittungsurkunde (1935), S. 225-228.

Kommentar:

Zum Verfahren gegen Meir von Siegburg und den Ansprüchen seiner Erben vgl. Schmandt, Judei (2002), S. 79-84; Kober, Quittungsurkunde (1935); Heyden, Walram (1963), S. 151-153.

(jmü./ale.) / Letzte Bearbeitung: 07.03.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 171, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/KO-c1-0033.html (Datum des Zugriffs)

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