Quellen zur Geschichte der Juden in der Stadt Köln (1273-1347)
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Stadt Köln 1, Nr. 96
1325 Februar 1
Im sogenannten ersten Eidbuch des Kölner Stadtrats wird folgende Erlaubnis festgehalten: Die Ratsherren haben den Erben Moses von Überlingen (Moysi quendam de Uͦberlingen) und dessen Frau Bruna, Juden, bewilligt, ihr Haus in der Judengasse zwischen dem Haus "Zur Ecke" und dem Haus des Apothekers (domus apothecarii) in Richtung Altermarkt zu bewohnen. Die anderen Juden, die dort zur Miete wohnen oder wer auch immer dort wohne, sollen freien Zugang durch die Haustür gegenüber dem Haus "Zum Refarde" haben. Ferner dürfen die Erben die dortigen Fenster behalten und dort neue Türen und Fenster nach ihren Vorstellungen errichten. Kein amtierender Ratsherr dürfe dies untersagen.
Datum ut supra. (1)
(1) Die Datierung richtet sich nach dem vorhergehenden Eintrag: Datum in vigilia Purificationis beate Marie virginis gloriose anno domini MCCCXX quinto.
Überlieferung:
Köln, HAStadt, Best. 30, V1, fol. 17r; http://historischesarchivkoeln.de:8080/actaproweb/archive.xhtml?id=Vz++++++00145468MHupElko#Vz______00145468MHupElko (Digitalisat), dt., Perg.; Abschr. (zeitnah).
- Zwei Cölner Eidbücher, S. 69 f.;
- Weyden, Geschichte (1867), Anhang, Nr. 15, S. 363 (Teildruck).
- Brisch, Geschichte 1 (1879), S. 110.
Kommentar:
Zu den Kölner Eidbüchern vgl. KO01, Nr. 73.
(bel.) / Letzte Bearbeitung: 06.04.2017
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, KO01, Nr. 96, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KO01/KO-c1-003o.html (Datum des Zugriffs)
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Einleitung
Ausführliche Informationen zu den Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Köln finden Sie demnächst in der Einleitung von Benjamin Laqua.