Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

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Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 86

1294 April 23

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einem lateinischen Eintrag festgehalten:

Isaak, genannt Neckelin, und dessen Frau Gutheil haben Mose und dessen Frau Jutta die Hälfte ihres Hausanteils (1) übertragen und aufgelassen.

Actum ut supra [= Actum anno domini m° cc° nonagesimo quarto, feria tercia ante festum beati Georgici martyris].

(1) Bei der Immobilie handelt es sich um das große Haus "Josef"; zwischen diesem Haus und dem Bürgerhaus (domus civium) verläuft ein Durchgang (transitus); vgl. KS01, Nr. 85.

Überlieferung:

Köln, HASt, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 14r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre, Nr. 220, S. 84.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1, zur Immobilie siehe auch KS01, Nr. 85 und KS01, Nr. 87.

(bel.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 86, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-00c1.html (Datum des Zugriffs)

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