Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 60

1296 Juni 26

Der Rheingraf Siegfried (Syfridus comes Reni) bekundet, dass, als er am Dienstag nach Johanni (26. Juni) 1296 (feria tertia post Iohannis baptiste ab anno domini Mᵒ ducentesimo nonagesimo sexto) persönlich nach Frankfurt [am Main] kam und König Adolf [von Nassau] in dieser Stadt am selben Tag den Vorsitz über das königliche Gericht führte, er ihm seinen vom Reich lehenrührigen Zoll in Geisenheim (Gisenheim] in der Weise aufließ, dass er (Adolf) ihn dem Juden Anselm von Oppenheim (1) auf sechs Jahre verpfändet hat, und zwar so, dass dieser jedes Jahr zu Weihnachten solange je 50 Mark Kölner empfangen wird, bis ihm 300 Mark Kölner Münze vollständig bezahlt sind. Sollte er in einem der Jahre am Erhalt der 50 Mark gehindert werden, sollen dem Juden solange pro Woche und Mark zwei Schilling Kölner an Zinsen (pro usura) zufließen, bis das Zahlungshindernis beseitigt ist. Dem Juden wurde der Zoll seitens des Königs und des Rheingrafen verpfändet. Gemäß dem Urteil der Herren und Ritter des Gerichtsumstandes dürfen weder Siegfried noch seine Erben Anselm oder dessen Erben bezüglich des Zolls auf irgendeine Weise einschränken, bis der Jude besagte 300 Mark von dem Zoll erhalten hat. Für den Fall, dass sie ihn oder seine Erben dennoch behindern, hat er vom König einen Beschluss erlangt, das letzterer dann für Anselm über Siegfried und sein Vermögen zu Gericht sitzen wird. (2)

Siegelankündigung des Ausstellers.

Datum et actum anno et die prenominatis [feria tertia post Iohannis baptiste ab anno domini Mᵒ ducentesimo nonagesimo sexto].

(1) Entgegen der Annahme in GJ 2, 2, S. 630, könnte dieser Anselm von Oppenheim mit dem gleichnamigen Mitglied der Mainzer Judengemeinde (vgl. MZ01, Nr. 46) identisch gewesen sein.

(2) Zu bedenken ist, dass die Kenntnis dieser Urkunde nur auf eine angebliche Abschrift durch den salm-kyburgischen Archivar Georg Friedrich Schott (ca. 1737-1823) zurückgeht, der in dem Ruf steht, zahlreiche Urkundentexte gefälscht zu haben; vgl. dazu Wibel, Urkundenfälschungen (1904).

Überlieferung:

Koblenz, LHA, Signatur unbekannt, Abschr. (B), lat.

  • Codex diplomaticus Nassoicus 1, 2, Nr. 1210, S. 716 (nach Bodmann);
  • Bodmann, Alterthümer 1 (1819), S. 585 (nach Abschr. eines angeblich undatierten [!] Transsumpts "der Schöffen zu Oppenheim" durch Georg Friedrich Schott).
  • RI 6, 2, Nr. 732, S. 250 f.;
  • MRR 4, Nr. 2536, S. 569;
  • Regesten zur Geschichte des Niederrheingaus, Nr. 29, S. 334 f.;
  • Regesten zur Geschichte der Juden in Deutschland, Nr. 100, S. 16;
  • RI (alt) 1246-1313, Nr. 317, S. 184.
  • Pfeiffer, Transitzölle (1997), S. 266;
  • Reichert, Finanzpolitik (1985), S. 128;
  • Struck, Geschichte (1972), S. 158, Anm. 25;
  • GJ 2, 2, S. 630.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.06.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 60, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-00p1.html (Datum des Zugriffs)

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