Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 92

1305 Mai 19

Graf Wilhelm von Katzenelnbogen bekundet, Judelino, Sohn des Richters Saloman von Mainz, 35,5 Mark zu schulden, die er bis Mariae Geburt (8. September) zurückzahlen wird (Anno 1305. Feria Quarta post Dominicam q. cantat. hatt Graue Wilhelm sich verpflichtt dreißig vnnd sechste halbenn margk Judelino Saloman Richtters von Meinzes Sohnn uf vnser liebenn frawenn geburttstagk zu bezalenn. Cassata obligatio). (1)

(1) Das zitierte Regest stammt aus dem 16. Jh. (Ziegenhainer Repertorium V, fol. 105r). Mit Richter Salomon bzw. Salomon Richter könnte der weltliche Richter von Mainz, Salmann, gemeint sein (vgl. etwa Mainz, StadtA, U / 1329 Januar 18 / I), so dass es höchst fraglich ist, ob es sich bei Judelino um einen Juden handelt. Genaueres wüsste man, wenn die Urkunde im Original erhalten wäre.

Überlieferung:

Marburg, StA, wohl nicht erhalten, Orig., lat., Perg.

  • Quellen zur Geschichte der Juden im HSTA Marburg 1, Nr. 14, S. 4;
  • Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1, Nr. 462, S. 175.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 24.06.2015

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 92, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/CP1-c1-00s1.html (Datum des Zugriffs)

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