Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1273-1347)

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Ebm. Mainz 1, Nr. 60a

1296 November 7

Die Richter des Mainzer [erzbischöflichen] Stuhls (iudices sancte Maguntinae sedis) teilen den Pfarrern in Seeheim (Seheim), Auerbach (Urbach) und Wilmundsheim (Wilmutsheim) mit, dass sie in dem Rechtsstreit zwischen Abt und Konvent des Klosters zu Seligenstadt (Selgenstat) und Ritter Friedrich von Rannenberg ein abschließendes Urteil (sententiam […] diffinitivam) zugunsten der Abtei und gegen die Erben des verstorbenen Friedrich gefällt haben. Danach müssen letztere bis zum nächsten Fest der Beschneidung des Herrn (usque ad Circumcisionem domini) (1) zehn Mark als Buße und ein Pfund Heller als 'Schaden' (nomine dampnorum) bezahlen, die von dem Kloster gehaltenen Lehen genau benennen und sechs Mark Kölner Pfennige für die Ausgaben für das ergangene unwiderrufliche Urteil an Abt und Konvent zu Seligenstadt bezahlen. Die Pfarrer werden einzeln und gemeinsam bei Strafe der Exkommunikation im Weigerungsfall nachdrücklich aufgefordert, besagte Erben nach dem Erhalt der Briefe sofort zu ermahnen, bis zu dem festgesetzten Termin an das Kloster das zu zahlen, wozu sie verurteilt wurden. Sollten die Erben ihren Pflichten nicht nachkommen, sind sie durch vorliegendes Schreiben von den Ausstellern exkommuniziert worden und von allen [Gläubigen] zu meiden, bis die Richter sie absolviert haben. Die Pfarrer sind gehalten, dies öffentlich bekannt zu machen. Bei der Ausführung dieses Mandats soll keiner auf den jeweils anderen warten.

Datum anno domini Mᵒ CCᵒ XCVIᵒ, VII idus novembrum.

Ausweislich des Rückvermerks der Urkunde wurde auf Bitten von Hart, des Kaplans des Seligenstadter Abtes, der in Seligenstadt ansässige Jude Süßkind in die Sache eingeschaltet, vermutlich im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung.

Rückvermerk:

Johannes miles de Rannenberg filius friderici et fridericus armiger fratres in Wilmutsheim et hildegardis Relicta quondam dicti friderici in Vrbach et in. Item dictus Suzekint Judeus in Selginstat ad instanciam Hart capellani domini abbatis (zeitgleich?)

(1) 1297 Januar 1.

Überlieferung:

Würzburg, StA, Kloster Seligenstadt Urkunden 1296 November 7, Orig., lat., Perg.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 13.07.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, MZ01, Nr. 60a, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/MZ-c1-00dq.html (Datum des Zugriffs)

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