Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)

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Norddeutschland 1, Nr. 102

[um 1322]

Der Jude Mosseke schreibt dem Rat der Stadt Stralsund und beklagt sich über die unrechtmäßige Beschlagnahme seiner Güter durch die Stadt und kündigt an mithilfe seiner Freunde die Rückgabe der Güter einfordern zu wollen: O vos consules civitatis Sundis! Ego Moske iudeus saluto vos, veluti circa me demeruistis. Noveritis, quecumque evenuerit vobis dampna aut peracta, consistunt totaliter ex parte mei et non alterius, acta pro eo, quod mea bona indecenter sunt per vos ablata. Insuper scientes, quod super predicta bona cum amicis (1) meis ero postulaturus. (2)

(1) Wer die amici sind, bleibt unklar. Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese über Einfluss in der Stadt Stralsund verfügten.

(2) Im Pommersches UB 7, Nr. 4787, S. 478, wird der Brief in die Zeit um 1322 datiert. Anlass dazu gibt der mögliche Zusammenhang mit einer vermutlich 1321 oder 1322 geleisteten Urfehde im Verfestungsbuch der Stadt Stralsund (NO01, Nr. 98). Insofern wäre die zu Ende des Briefes ausgesprochene Drohung, den Klageweg einzuschlagen, ein Verstoß gegen den in der Urfehde eidlich versicherten Verzicht auf Rechtsmittel.

Überlieferung:

Stralsund, StadtA, Städtische Urkunden, Nr. 63, Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Vierzeiliger Brief auf einem kleinen Pergamentstreifen (16 cm x 4,5 cm).

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 22.01.2021

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 102, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-0011.html (Datum des Zugriffs)

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