Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)

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Norddeutschland 1, Nr. 92

1320, Goslar

Der Rat der Stadt Goslar bekundet eine Vereinbarung mit der Jüdin Bychia, Mutter Jordans, des Schwiegervaters Samsons (1) (Bychiam iudeam, matrem Iordani, qui est socer Sampsonis iudei), wonach er Bychia in seinen besonderen Schutz und zum Verbleib in Goslar aufgenommen hat. (2) Sie wird aus der Gemeinschaft der übrigen Juden in Goslar dadurch eximiert, dass sie nicht an der gewöhnlichen Schoßabgabe mitwirkt, sondern dem Rat alljährlich bis auf Weiteres zum Fest des Johannes des Täufers (3) und zum Michaelisfest (4) jeweils 1/2 Mark gibt. (5) Der Rat gesteht der Witwe (6) wie gleich den übrigen Goslarer Juden eine uneingeschränkte Rechtsstellung zu (concedimus etiam predicte vidue similiter aliis iudeis nobiscum commorantibus plena iustitia in omnibus congaudere). Alle vom Reich oder vom König auferlegten Abgaben sind von ihr gleich den übrigen Juden zu zahlen (verum si aliquam exactionem seu collectam imperium aut regalis maiestas de diversis nostris iudeis peteret, nichilominus ipsa cum aliis nostris iudeis dictam contributionem quomodolibet erogabit). (7)

Datum anno domini MᵒCCCᵒXXᵒ. (8)

(1) Möglicherweise handelt es sich bei Samson um den Begünstigten der Aufnahmeurkunde von 1312 (NO01, Nr. 74).

(2) Die Formulierung folgt der Aufnahmeurkunde von 1312 (NO01, Nr. 74) ohne Angabe des Ortes, aus dem zugezogen wird.

(3) Juni 24.

(4) September 29.

(5) Die Formulierung folgt der Aufnahmeurkunde von 1312; im Unterschied zu Samson und seinem Sohn Mose zahlt Bychia allerdings nicht jeweils 1,5 Mark zu den beiden Abgabeterminen.

(6) Gemeint ist Bychia, die hier erstmals als Witwe bezeichnet wird.

(7) Die Klausel, die eine mögliche Zahlung von gewöhnlichen und außerordentlichen Reichssteuern mit der hier erhobenen Steuer an den Goslarer Rat als nicht erledigt erklärt, taucht erstmals auf.

(8) Die erste Zeile des Eintrages auf Rasur oder durch andere äußere Einflüsse abgeblasst.

Überlieferung:

Goslar, StadtA, B 825, fol. 42v, [Nr. 112], Abschr. (1. Hälfte 14. Jh.), lat., Perg.

Kommentar:

Zu den sogenannten 'Judenbriefen' der Stadt Goslar vgl. NO01, Nr. 74.

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 22.01.2021

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 92, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-0028.html (Datum des Zugriffs)

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