Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)

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Norddeutschland 1, Nr. 1

[zwischen 1260 und 1320], , , Wismar

Eintrag im Wismarer Stadtbuch A: (1)

Demnach leisten die Juden ihren Eid auf den Gott des Himmels und der Erde und auf das am Berg Sinai von Gott empfangene Gesetz Moses: Iudei facientes iuramentum iurabunt per dominum celi et terre et per legem Moysi datam ab ipso in monte Synai. (2)

(1) Der kurze Eintrag ist undatiert. Der Eid steht allein auf einer Seite des Stadtbuches A und bildet den Schluss der zweiten Lage (S. 9-24), die ansonsten Einträge aus den Jahren 1258 bis 1260 enthält. GJ 2, 2, S. 911, datiert ihn daher in die Zeit um 1260; Wolf, Mündlichkeit (2003), S. 872 schreibt 'ca. 1260 oder später'; Techen hingegen setzt ihn in die Zeit zwischen 1295 und 1320 Älteste[s] Wismarsche[s] Stadtbuch, S. XIV).

(2) Wolf, Mündlichkeit (2003), S. 872, deutet das als Einleitung zu einer beabsichtigten Eintragung eines Judeneides, die dann aber unterblieb.

Überlieferung:

Wismar, StadtA, Abt. III, Rep. 3 H, Stadtbuch A, S. 24, Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Zum Wismarer Stadtbuch A vgl. NO01, Nr. 37.

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 15.03.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 1, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-008n.html (Datum des Zugriffs)

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