Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)
273 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 96.
Norddeutschland 1, Nr. 96
1320 Dezember 22, Braunschweig
Otto, Herzog von Braunschweig (Otto dux in Bruneswich) anerkennt, dass er mit Zustimmung seiner Erben für 50 Mark Feinsilber Braunschweiger Währung seinen Vertrauten (dilectis) David Kronesben und Hildebrand Ehlers, Bürgern zu Braunschweig (Davidi Kronesben et Hildebrandi Eleri, civibus in Bruneswich) (1) und ihren Erben 5 Mark jährliche Rente, die die Juden in Braunschweig ansässigen Juden des Herzogs zu entrichten hatten (quinque marcas annue pensionis dandas ipsis per iudeos nostros in Bruneswich), verkauft hat. Er behält sich selbst und seinen Erben das Recht vor, die Rente von den Käufern oder ihren Erben für die Kaufsumme zurückzukaufen. Der Aussteller kündigt sein Siegel an. Als Zeugen fungieren die Ritter Heinrich von Wenden (Hinricus de Wenden), Egbert von Asseburg (Ecbertus de Asseborch) und Ludolf von Honlage (Ludolfus de Hollege) sowie andere Getreue.
Actum et datum anno domini MᵒCCCᵒXXᵒ in crastino beati Thome apostoli. (2)
(1) Vgl. NO01, Nr. 97 respektive NO01, Nr. 244.
(2) Das Original ist stark verblasst und kaum lesbar. Der Text folgt stellenweise den Editionen.
Überlieferung:
Hannover, LA, Cal. Or. 17, Nr. 27, Orig., lat., Perg.
- UB der Stadt Braunschweig 2, Nr. 904, S. 535 f.;
- UB zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig 1, Nr. 342, S. 195.
- Ebeling, Juden (1987), S. 46 und 50;
- GJ 2, 1, S. 111;
- Dürre, Geschichte (1861), S. 292.
(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 22.01.2021
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 96, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-00ag.html (Datum des Zugriffs)
Lizenzhinweis
Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.
Einleitung
Ausführliche Informationen zu Juden in den norddeutschen Bistümern finden Sie demnächst in der Einleitung von Johannes Deißler.
Zur Einleitung