Quellen zur Geschichte der Juden in den norddeutschen Bistümern (1273-1347)

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Norddeutschland 1, Nr. 61

[1307 Mai 14] oder [1308 Juni 2], Lübeck

Aufzeichnung über die während der Amtszeit des Lübecker Vogts (1) Lütke Konrad auf den Landstraßen um Lübeck getöteten Übeltäter (malefactores) und andere Getötete: (2)

Im ersten Jahr der Amtszeit des Vogts seit dem 24. Juni (… in primo anno, quando advocatus erat Parvus Conradus, in die Johannis) wurden getötet: Am 25. Juli (in die Jacobi) (3) drei Übeltäter bei Langensee (apud Langhense) (4), am achten Tag nach Mariae [Himmelfahrt] (VIII dies post festum sancte Marie) (5) zwei Übeltäter bei Schwerin (apud Swerin) (6) wegen nächtlichen Diebstahls eines Pferdes von der Weide, am Michaelsfest (ad festum Michaelis) (7) ein weiterer bei Schlutup (apud Slucope) (8), an den Zwölften nach (ad festum Nativitatis Domini in duodecim diebus) (9) zwei Übeltäter bei der Martinsmühle (apud Mertensmole) (10) sowie in der Fastenzeit (in ieiunio): einer (unus) bei Schwerin (apud Swerin) (6) und am Pfingstfest ein Jude beim Horghendamm (post hoc ad Pentecosten tunc unus iudeus fuit interfectus apud Horghendamme) (11). Es folgen dann unter Angabe des Datums, des Ortes und teils des Deliktes weitere Getötete (manchmal mit Namen) im zweiten (post hoc anno sequenti) und dritten (in tertio anno) Amtsjahr. (8)

(1) Gemeint ist mit advocatus wohl der sogenannte Utridervogt, der Hauptmann der städtischen Reiter. Vgl. Pauli, Beitrag (1855/60); UB der Stadt Lübeck 2, 2, S. 1142.

(2) Die Liste ist nicht datiert, das UB der Stadt Lübeck setzt sie zwischen 1300 und 1320 an (UB der Stadt Lübeck 2, 1, S. 351, Anm. 1). Den Ausführungen in UB der Stadt Lübeck 2, 1, S. 163, Anm. 1, sowie den sonstigen Belegen seiner Person (UB der Stadt Lübeck 2, 2, Nr. 1093, S. 1041, und Nr. 1097, S. 1044, Anm. 4) folgend, dürfte Lütke Konrad sein Amt 1306 Juni 24 oder 1307 Juni 24 angetreten haben.

(3) 1306 Juli 25 oder 1307 Juli 25.

(4) Langensee, nach Mantels, Lübeck (1881), S. 18, bei dem späteren Schwarzmühlteich, heute südlich von Lübeck-Schlutup, an der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern.

(5) 1306 August 22 oder 1307 August 22.

(6) Schwerin oder Swerin, ein Wald östlich von Lübeck (heute westlicher Teil des Lauerholz zwischen den Stadtteilen St. Gertrud und Schlutup); vgl. Lisch, Bedeutung (1840); UB der Stadt Lübeck 2, 2, S. 1098.

(7) 1306 September 29 oder 1307 September 29.

(8) Schlutup (heute nordöstlicher Stadtteil Lübecks am Breitling des Unterlauf der Trave).

(9) 1307 Januar 6 oder 1308 Januar 6.

(10) Lokalität nicht näher bestimmbar. Nicht erwähnt in Thormann, Mühlen 1 (1993).

(11) Horghendamm, nach Mantels, Lübeck (1881), S. 18, bei Marly (heutiger Lübecker Stadtbezirk Marli-Brandenbaum). 1307 Mai 14 oder 1308 Juni 2.

(12) Bei der Liste der aufgezählten Personen ist nicht ganz eindeutig, ob es sich stets um Täter handelt, oder ob auch vereinzelt Opfer aufgeführt werden. Wenn auch nicht immer das Delikt benannt ist, werden einzelne Personen eindeutig als malefactores oder durch die Tat als solche gekennzeichnet, während andere lediglich als unus occisus oder - wie der namenlose Jude - als unus interfectus bezeichnet werden (ohne Angabe eines Tatbestandes). Mantels, Lübeck (1881), S. 18, sieht in allen unterschiedlos vom Vogt im Kampf gegen Straßenräuber zur Strecke Gebrachte.

Überlieferung:

Lübeck, StadtA, Interna 044, Orig., lat., Perg.

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 26.05.2021

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, NO01, Nr. 61, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/NO01/NO-c1-00ar.html (Datum des Zugriffs)

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