Judenbetreffe in den Rothenburger Achtbüchern (1273-1347)

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Rothenburger Achtbücher 1, Nr. 31

1290 Mai [12]

Im Achtbuch I des Rothenburger Landgerichts ist zum Jahre 1290 unter dem Tagesdatum Proxima feria ante Ascensionem domini (1) vermerkt:

[1.] Auf Klage Josefs, eines Juden von Rothenburg, wegen einer weder eingelösten noch anderweitig zufrieden gestellten Bürgschaftsverpflichtung sind der Müller Konrad von Großharbach, Albert Widenmann, der Schmied Ludwig und sein Sohn, alle aus Großharbach, mit der Acht belegt worden. Die Schuld beträgt 25 Schilling, zwei Malter Korn und zwei Malter Spelz: Ad querimoniam Joseph, iudei in Rotenburg, pro fideiussione non soluta nec satisfacta proscripti sunt Cunradus, melendinator [!] de Harpach, Albertus Widenman, Ludewicus faber, Cunradus filius suus, omnes de Harpach. Summa solidorum XXV, siliginis maltarum II, speltarum maltarum II.

(1) Da die Gerichtstermine üblicherweise an Freitagen stattfanden, sollte man annehmen, dass sexta ausgefallen ist. In diesem Fall wäre der Termin allerdings identisch mit dem vorangegangenen (5. Mai). Möglicherweise fand die Versammlung tatsächlich einen Tag vor Himmelfahrt, also am 10. Mai, statt, oder der Schreiber hat ante und post verwechselt, so dass der Tag nach Himmelfahrt, der zudem auf einen Freitag fiel, gemeint war. Letztere Möglichkeit ist am Wahrscheinlichsten.

Überlieferung:

Nürnberg, StA, Reichsstadt Rothenburg, Akten 487a, fol. 28v, Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Zum Achtbuch I des Rothenburger Landgerichts vgl. RA01, Nr. 1.

(jmü.) / Letzte Bearbeitung: 14.03.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, RA01, Nr. 31, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/RA01/RA-c1-000u.html (Datum des Zugriffs)

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