Judenbetreffe in den Rothenburger Achtbüchern (1273-1347)

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Rothenburger Achtbücher 1, Nr. 72

1301 September 29

Im Achtbuch I des Rothenburger Landgerichts ist zum Jahre 1301 unter dem Tagesdatum In die beati Michaelis vermerkt:

[1.] Auf Klage des Juden Wölflin, Sohns von Josuel, wegen nicht beglichener Schulden ist Konrad, Propst von Oesthe [?] (1), mit der Acht belegt worden: Ad querimoniam Welfelini iudei, filii Josuel, proscriptus est C[onradus], prepositus de Oesthe pro debitis suis non solutis.

(1) Es ist unklar, ob es sich um Krautostheim, Gollachostheim, Ober- oder Unteröstheim handelt. Möglicherweise war auch das etwa 69 km von Rothenburg entfernte Astheim gemeint, wo allerdings erst zu Beginn des 15. Jahrhunderts ein Kartäuserkloster eingerichtet wurde.

Überlieferung:

Nürnberg, StA, Reichsstadt Rothenburg, Akten 487a, fol. 51v, Orig., lat., Perg.

Kommentar:

Zum Achtbuch I des Rothenburger Landgerichts vgl. RA01, Nr. 1.

(jmü.) / Letzte Bearbeitung: 14.03.2017

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, RA01, Nr. 72, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/RA01/RA-c1-0020.html (Datum des Zugriffs)

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