Von Werra und Leine bis zum Bober: Quellen zur Geschichte der Juden in Thüringen und Sachsen

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Thüringen/Sachsen 1, Nr. 15

1278 August 20, Mühlhausen i. Th.

Albrecht, Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen bekennt, dass Albrecht, Herzog von Braunschweig, und Albrecht, Herzog von Sachsen, sowie der Geistliche Bruder Berengar aus dem Hospital St. Johannes im Namen und Auftrag des römischen Königs Rudolf erklären, dass der König Albrecht und seinen Nachfolgern 2.600 Mark Silber von der Stadt Mühlhausen zugesteht. Wenn Albrecht König Rudolf aber gegen den König von Böhmen und seine Verbündeten hilft, so sollen die Stadt Mühlhausen und die Boyneburg dem Albrecht und seinen Erben für 4000 Mark Silber als Pfand gesetzt werden (in pignore obligantur). Die Bedingungen, die von der Stadt beeidet wurden, sind folgende: Die Stadt zahlt dem Landgrafen die Einkünfte des Reichs in Höhe von 76 Mark Silber. Damit alle Einwohner der Stadt, sowohl Christen, als auch Juden (omnes inhabitantes dictum opidum, tam christianos, quam judeos), von ihren Steuern und Diensten befreit werden, zahlen sie 54 Mark Silber. Den Schultheißen der Stadt ernennt Albrecht mit Zustimmung der Stadt. Er und seine Beamten wollen die Rechte und Freiheiten der Stadt achten. Albrecht verspricht, dass die Stadt vom König oder anderen im Reich zurückgekauft werden kann, wenn die Summe ihm oder seinen Erben in Eisenach, Gotha oder Thamsbrück ausgezahlt wird. Dies kann er nicht verweigern.

Zeugen sind Albrecht, Herzog von Braunschweig, Albrecht, Herzog von Sachsen, Heinrich, Graf von Blankenburg, Otto, Graf von Eberstein, Albrecht, Graf von Gleichenstein, Bruder Berengar, Heinrich von Wenden, Ulrich von Jerichow, Marchall des Herzogs von Braunschweig, Hermann Stranz, Hermann von Mihla, Gunther von Schlotheim, Dietmar von Willerstedt, Hermann von Fahner (Vanre), Kämmerer, Hermann, Marschall von Eckartsberga, Johannes von Herbsleben, Gunther von Salza, die Ministerialen des Ausstellers und andere. Der Aussteller kündigt sein Siegel an.

Actum et datum Mulhusen anno domini Mͦ CͦCͦ LXXVIIIᵒ, XIII kalendas septembris.

Rückvermerk:

In der Kaiserkammer aufgefunden 1819 (neuzeitlich)

Überlieferung:

Mühlhausen i. Th., StadtA, Urkunde 0-63, Orig., lat.

  • Mühlhäuser UB, Nr. 268, S. 106 f.
  • Lämmerhirt, Anfänge (2015), S. 72;
  • Lämmerhirt, Mühlhausen (2011), S. 74;
  • Patze/Schlesinger, Geschichte Thüringens 2, 1 (1974), S. 52.

(mlä.) / Letzte Bearbeitung: 12.02.2016

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, TW01, Nr. 15, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/TW01/TW-c1-000d.html (Datum des Zugriffs)

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