Quellen zur Geschichte der Juden in Westfalen

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Westfalen 1, Nr. 33

1300 Juli 15, Köln

König Albrecht I. von Habsburg verbietet dem Schultheißen, Schöffen und allen übrigen Dortmunder Bürgern (prudentibus viris sculteto, consulibus et universis civibus Tremoniensibus), die in ihr ansässigen Juden von irgendjemandem besteuern zu lassen (exactionari vel depecuniari) und alle Juden, seine Kammerknechte (universos iudeos, camere nostre servos), besonders aber die Dortmunder Juden, vor Belästigungen (a molestationibus) zu schützen. (1)

Datum in Colonia idus iulii anno domini Mᵒ CCCᵒ, indictione XIIIᵃ, regni vero nostri secundo.

(1) Angesichts der gegen ihn gerichteten Verschwörung der drei rheinischen Erzbischöfe und des Pfalzgrafen bei Rhein hatte König Albrecht am 20. Januar 1300 auf dem Hoftag zu Ulm dem Grafen Eberhard von der Mark wegen geleisteter Dienste die Höfe Dortmund, Westhofen, Elmenhorst und Brackel für 1400 Mark zu Pfandbesitz gegeben (WF01, Nr. 31).

Überlieferung:

Dortmund, StadtA, Urk. 75, Orig. (Kriegsverlust), lat., Perg. .

(Johannes Deißler) / Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2015, WF01, Nr. 33, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WF01/WF-c1-000o.html (Datum des Zugriffs)

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