Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1273-1347)

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Bm. Worms 1, Nr. 25

1283 Februar 14, [Worms]

Der Wormser Bürger Wilhelm Bonne (Wilhelmus dictus Buͦnne, civis Wormatiensis) bekundet, dass er von Abt und Konvent der Zisterze Otterberg (Otterburg) im Bistum Mainz einen Ewigzins auf ihrem Hof Sand (Sande) in Höhe von neun Pfund Wormser Pfennigen erworben hat, der ihm beziehungsweise seinen Erben von dieser Grangie dafür angewiesen wurde, dass er [zur Begleichung] ihrer großen Schulden 216 Pfund Heller in bar an Juden gezahlt hat (pro maximis ipsius curie debitis persolvi iudeis ducentas et sedecim libras hallensium in pecunia numerata). Die eine Häfte der Gülte steht ihm am Georgstag (1) zu, die andere zu Remigius (2). Sollte die Zinsleistung ausbleiben, wird Wilhelm das Kloster nach Ablauf einer Woche mahnen. Falls er sein Geld dann nicht in voller Höhe erhält, ist er ermächtigt, Güter des Hofes für den ausstehenden Betrag zu pfänden. Ist dafür aber nicht genug Substanz vorhanden, hat er Anspruch auf eine schriftliche Erlaubnis des Klosters, die Pfändung in Höhe des ausstehenden Zinses in anderen Grangien der Zisterze nach seiner Wahl vorzunehmen. Abt und Konvent von Otterberg dürfen die Ewiggülte auslösen, indem sie für Wilhelm andere Zinse innerhalb der Stadt Worms kaufen in Höhe von [je] einem Pfund, zweien oder mehreren, mindestens jedoch [je] 10 Schillingen, vorausgesetzt die amtierenden Bürgermeister bezeugen, dass diese Renten sicher sind. Dem Ansinnen, solche unter zehn Schillingen anzunehmen, werden sich Wilhelm oder seine Erben nicht verschließen. Falls sie jedoch solche größerer Stückelung ablehnen würden, sollen Abt und Konvent automatisch, zur Gänze und auf ewig von der Verpflichtung zur Leistung besagten Ewigzinses befreit sein.

Der Aussteller und auf dessen Bitte hin zudem die Wormser Richter kündigen ihr Siegel an.

Actum et datum anno domini MᵒCCᵒLXXXᵒ tercio, die Valentini martiris.

(1) April 23.

(2) Oktober 1.

Überlieferung:

Darmstadt, StA, Best. A 2, Nr. 207/4, Orig., lat., Perg.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 17.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO01, Nr. 25, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO01/CP1-c1-00mi.html (Datum des Zugriffs)

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