Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1273-1347)

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Bm. Worms 1, Nr. 67

1294 November 12

Die Ratsherren und alle Bürger von Worms (consules et universi cives Wormacienses) bekunden, dass vor ihnen die Eheleute Menlin und Sara, Juden aus der Stadt Worms (Menlinus et Sara coniuges, iudei Wormacie residentes), erschienen sind und öffentlich erklärt haben, mit gesamter Hand in rechtmäßiger Form dem Dekan und dem Kapitel der Kirche des hl. Martin zu Worms (ecclesie sancti Martini Wormacie) einen Ewigzins in Höhe von einem Pfund Wormser Pfennige, zahlbar alljährlich am Fest des hl. Martin (1), verkauft zu haben, der auf ihrem Grundstück und ihrem Haus liegt, das sie bewohnen, gelegen bei der Bäckerei Seochus gegenüber dem Hof 'Zum Papst' (ad papam) (2). Sollten sich die Eheleute besagten [Zins von einem] Pfund Pfennige auf einem anderen Haus oder Grundstück innerhalb der Wormser Stadtmauern verschaffen und diesen anweisen und die dann amtierenden zwei Stättmeister es auf ihren Eid nehmen, dass er sicher und fest angewiesen wurde, sind Dekan und Kapitel von St. Martin zur Annahme dieser Gülte verpflichtet und das Haus und Grundstück der Juden von diesem Zins gänzlich befreit.

Ankündigung des Wormser Stadtsiegels.

Actum et datum anno domini MᵒCCᵒ nonagesimo quarto, crastino beati Martini.

Rückvermerk:

1) Mathias judde (neuzeitlich); 2) stiffts hauß (neuzeitlich)

(1) November 11.

(2) Vgl. zu diesem Anwesen WO02, Nr. 10.

Überlieferung:

Darmstadt, StA, Best. A 2, Nr. 255/197, Orig., lat., Perg.

(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 14.09.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO01, Nr. 67, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO01/CP1-c1-00ot.html (Datum des Zugriffs)

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