Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1273-1347)
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Bm. Worms 1, Nr. 87
1299 Dezember 9
Die Wormser Richter (iudices Wormacienses) bekunden, dass Konrad Bonne und seine Frau Hildburg (Cuͦnradus Buͦnnonis et Hyppela uxor eius) in ihrer Gegenwart erklärten, vom Dekan und dem Kapitel der Kirche des hl. Andreas in Worms 674,5 Pfund Heller erhalten zu haben, welche ihnen die Kleriker laut einer nachfolgend in zwei längeren Auszügen zitierten Urkunde (1) für den Kauf von Ewigzinsen zu bezahlen verpflichtet waren. In dieser Vereinbarung war unter anderem festgelegt worden, dass Konrad Bonne das ihm zustehende Geld, so es ihm gefiel, zu Lasten des Andreasstifts bei Juden oder Christen zu Schaden (super dampnum nostrum et super usuram apud iudeos vel cristianos) hätte nehmen dürfen. Besagte Urkunde hat Konrad den Kanonikern zurückgegeben. Sie ist nun ungültig.
Siegelankündigung der Aussteller.
Datum anno domini Mᵒ ducentesimo nonagesimo nono, feria quarta proxima post Nicolai.
(1) Siehe WO01, Nr. 81.
Überlieferung:
Darmstadt, StA, Best. A 2, Nr. 255/226, Orig., lat., Perg.
- UB der Stadt Worms 1, Nr. 504, S. 338 f.
- arcinsys hessen, ad locum [letzter Zugriff: 03.01.2017];
- Quellen zur Geschichte der Juden im STA Darmstadt, Nr. 22, S. 9.
- GJ 2, 2, S. 925, Anm. 32.
(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 17.07.2020
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO01, Nr. 87, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO01/WO-c1-0002.html (Datum des Zugriffs)
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