Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

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Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 80

1348 Dezember 28, [Frankfurt a. M.]

Eintrag im Frankfurter Rechenbuch des Jahres 1348 unter der Tagesbezeichnung Dominica ante Circumsionis domini:

[1.] Die Juden leisteten der Stadt eine Steuer in Höhe von 400 Pfund, welche durch Gerlach vom hohen Haus und Siegfried von Speyer erhoben wurde. Das Geld wurde an die Schützen auf den Erkern, den Leuten auf den Stadttoren sowie den Personen, die am Main stationiert sind, überreicht: Item IIIIᶜ Pfund gaben die jüden der stad zu stüre, die huben Gerlach vom Hohin hüs und Syfrid von Spire uff, die gaben sie fürwert den schützen uff den erkern und den luden uff den porten und den lüden, die an dem Moyne warteten.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Rechenbuch 1348, fol. 3v, Orig. (Kriegsverlust), dt., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 216 (Teildruck);
  • Kriegk, Bürgerzwiste (1862), S. 434, Anm. 2 (Teildruck).

Kommentar:

Die Rechenbücher der Stadt Frankfurt a. M. umfassten - anders als etwa die Schöffengerichtsprotokolle - kein Kalenderjahr, sondern orientierten sich an dem Wahlzyklus der städtischen Bürgermeister, die traditionell Ende April gewählt und in ihr auf ein Jahr befristetes Amt eingeführt wurden. Dementsprechend beginnen die Rechenbücher eines Jahres erst im Mai und reichen bis zum April des Folgejahres. Wichtig ist dies auch für die Datierung einiger Regesten: Insbesondere die in der wissenschaftlichen Literatur des 19. Jahrhunderts enthaltenen Auszüge aus den später vollständig verlorenen Rechenbüchern sind in der Regel nur auf das Jahr des entsprechenden Rechenbuches datiert, dem sie entnommen wurden. Darüber hinaus zerfiel eine Jahresrechnung in vier Einzelrechnungen, die jeweils ein Quartal umfassten. Für die Frage nach der Datierung einzelner Posten wirkt sich dies derart aus, dass die Einträge der Ersten Rechnung in die Monate Mai, Juni, Juli, die Einträge der Zweiten Rechnung in die Monate August, September, Oktober, die Einträge der Dritten Rechnung in die Monate November, Dezember, Januar und schließlich die Einträge der Vierten Rechnung in die Monate Februar, März und April fallen.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 80, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-000o.html (Datum des Zugriffs)

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