Quellen zur Geschichte der Juden in Frankfurt und der Wetterau (1348-1390)

Zurück zur Übersicht

2374 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 13.

Reichsstadt Frankfurt und Wetterau 2, Nr. 13

1348 April 1, [Frankfurt a. M.]

Einträge im Frankfurter Schöffengerichtsbuch des Jahres 1348: (1)

[1.] Der Jude Isaak, Sohn Anselms, hat gegen den Bader (beder) Heilmann einen Zahlungsbeschluss über 18 Schilling Heller zuzüglich der Zinsen erwirkt.

[2.] Die Jüdin Besselin hat ungenannte Pfänder Hillos von Buchen aufgeboten.

[3.] Die Jüdin Besselin hat ungenannte Pfänder Hennes, des Sohn von Welpern, aufgeboten.

[4.] Der Jude Saulin wird in einem Verfahren um unrechte maz genannt. (2)

[5.] Katharina Rorichen hat ihre Schuldnerin, die namentlich nicht genannte jüdische Ehefrau des Sängers [Salman] (uxor Sengers, iudea), von einer ungenannten Schuld gelöst.

[6.] Kunna hat einen Arrest veröffentlicht, der sich auf die Besserung der Pfänder des Harnischmachers Peterman erstreckt, welche bei der Jüdin Ockiam (apud Ockiam iudeam) hinterlegt sind.

(1) Aus dem Nachlass von Hektor Ammann (Frankfurt, ISG, S 1 / 425), Exzerpt zum Schöffengerichtsbuch für das Jahr 1348, ergibt sich, dass die Einträge auf fol. 92r auf den 1. April 1348 datieren.

(2) So die Angabe im UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 437, Anm. 2, wonach sich dieser Eintrag auf einem eingeklebten Zettel befand. Auf eine Wiedergabe des Eintrages verzichtete Kracauer jedoch.

Überlieferung:

Frankfurt, ISG, Schöffengerichtsbuch 4, fol. 92r, Orig. (verbrannt), dt. und lat., Papier.

  • UB zur Geschichte der Juden in Frankfurt, S. 437 f.

Kommentar:

Zu den Frankfurter Schöffengerichtsbüchern vgl. FW01, Nr. 107.

(dsc.) / Letzte Bearbeitung: 20.02.2018

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, FW02, Nr. 13, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/FW02/FW-c1-000v.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht