Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

Zurück zur Übersicht

548 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 14.

Ebm. Mainz 2, Nr. 12

[1349]

In einer von zwei um die Mitte des 14. Jahrhunderts von Abt Thomas (von Limburg) in den Nekrolog des Benediktinerklosters Bleidenstadt eingefügten Notizen wird besonders hervorgehoben, dass 1348 Judenverfolgungen auch im Umfeld von Bleidenstadt stattgefunden hätten, worauf im nächsten Jahr allenthalben die Pest gefolgt sei: Anno domini millesimo tricentesimo quadragesimo octavo (1) fuit combustio iudeorum hic (2) et ubique .. Item in sequenti anno fuit pestilencia sive epydimia per universum mundum.

(1) Das Jahr 1348 ist aufgrund der weiteren Überlieferung in 1349 zu korrigieren.

(2) Das Wort hic dürfte sich wohl kaum auf die Klostersiedlung Bleidenstadt beziehen, wo keine Juden nachgewiesen werden können, sondern eher auf die weitere Umgebung der Abtei.

Überlieferung:

Berlin, Staatsbibl. Preußischer Kulturbesitz, Ms. lat. quart. 651, fol. 76r, Orig. (Mitte 14. Jh.), Perg.

  • Notae historicae Blidenstadenses, S. 392.
  • GJ 2, 1, S. 88 f.

Kommentar:

Bei den von Böhmer unter dem Titel Notae historicae Blidenstadenses herausgegebenen Aufzeichnungen handelt es sich um Notizen der Äbte Thomas (1338-ca. 1350) und Siegfried Knothe (1389-1423) zu den Jahren 1346 bis 1349 und 1388 bis 1391 im Nekrolog des Klosters. Zum Kloster Bleidenstadt vgl. Noll/Burkardt, Bleidenstadt (2004) (mit weiterführender Literatur).

(jmü.) / Letzte Bearbeitung: 07.11.2019

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 12, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00ct.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht