Quellen zur Geschichte der Juden im Erzbistum Mainz (1348-1390)

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Ebm. Mainz 2, Nr. 14a

[zwischen 1349 Mai 2 und September 28]

In einer undatierten (1) Rechnung über die Unkosten, die Graf Adolf von Virneburg durch seinen Einsatz für seinen Onkel Erzbischof Heinrich III. von Mainz auf dessen Geheiß hin nach Ausbruch der Mainzer Stiftsfehde im Jahr 1346 entstanden waren, wird auch erwähnt, dass sein Diener Mockes in oder nach der Zeit, in der sich Adolf in Eltville aufhielt, für letzteren vier [silberne] Schalen, die dem Graf nicht gehörten, für zwölf Mark Silber bei Juden zu Fritzlar verpfändete, die der Graf später bezahlt hat: […] nae sent Walpur dage, doe ich zuͦ Eltevil laich bij dyeme van Falkensteyne (2) umb myne rechenunge zuͦ doen, doe vezeirte ich 16 s ag, und Mockes (3), myn dyener, satte darvuͦr silvere pende, dye syn waren. Versatte derselve Mockes zuͦ Vritzlair zuͦ den iuden 4 schalen, die ich bezalen moiste, vuͦr 12 mark silvers, dye ich verzeirde in dyeme stocke). (4)

(1) Das Dokument dürfte um 1354 entstanden sein, frühestens Ende 1353; vgl. Rödel, Graf Adolf (1995), S. 158.

(2) Domscholaster Kuno von Falkenstein war kurz zuvor, am 22. Februar 1348, zum neuen Verweser der Mainzer Erzstifts gewählt worden; vgl. Rödel, Graf Adolf (1995), S. 154, Anm. 93.

(3) Mockes scheint eigentlich in Diensten des Landgrafen von Hessen gestanden zu haben und Graf Adolf überlassen worden zu sein; vgl. Rödel, Graf Adolf (1995), S. 155, Einträge 42 und 50.

(4) Der Graf war entweder am 20. oder am 21. Dezember 1346 nach verlustreichem Kampf vor Gudensberg in Gefangenschaft geraten, wohin er mit seinen Männern vom nahen Fritzlar aus geritten war. Festgesetzt wurde er in der Burg zu Kassel. Die vorläufige Freiheit erlangte er am 7. Juli 1347 wieder; vgl. Rödel, Graf Adolf (1995), S. 157 und 161 f. Er musste allerdings in den folgenden Jahren immer wieder für etliche Wochen in sein Gefängnis zurückkehren, was mit großen Unkosten verbunden war. Die Einträge seiner diesbezüglichen Abrechnung zwecks Geltendmachung seiner Verluste beim Mainzer Erzbischof weisen wahrscheinlich erst ab Nr. 31 (anscheinend bezogen auf den 1. Januar 1348) eine Ordnung in chronologischer Reihenfolge auf; vgl. Rödel, Graf Adolf (1995), S. 158. Das in Eintrag 38 erwähnte Jahr meint demzufolge wohl die Zeit vom Johannestag (24. Juni) 1348 bis zu demselben 1349. Unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend genannten Rechnungsposten nicht die in Eintrag 38 aufgeführte Jahresverlustbilanz näher aufschlüsseln sollten, was angesichts der verschiedenen Beträge kaum in Frage kommt, bezieht sich der im Eintrag 42 genannte Walpurgistag auf den 1. Mai 1349. Die Verpfändung der Silberschalen an Juden zu Fritzlar erfolgte somit frühestens am 2. Mai 1349 und spätestens am 28. September 1349, denn an diesem Tag ritt Graf Adolf wieder ins Gefängnis nach Kassel.

Überlieferung:

Wertheim, StA, F-US 6, Nr. 39, Orig. (Rotulus), dt., Perg.

  • Rödel, Graf Adolf (1995), S. 150-155, Eintrag 42 f.
  • Rödel, Graf Adolf (1995), S. 143-149 und 155-163.

(gem.) / Letzte Bearbeitung: 07.11.2019

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2016, MZ02, Nr. 14a, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/MZ02/MZ-c1-00f8.html (Datum des Zugriffs)

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