Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms (1348-1390)
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Bm. Worms 2, Nr. 85
1378 August 28, Nürnberg
König Wenzel (Wenczla) bekundet, dass die Bürger von Worms (Wurms), seine und des Reiches liebe Getreue, an ihn herangetreten sind und darum gebeten haben, dass er als Römischer König eine Urkunde seines Herrn und Vaters Kaiser Karl [IV.] über etliche ihrer Freiheiten und Gnaden bestätige beziehungsweise erneuere. Es folgt das wörtliche Insert einer Urkunde vom 29. März 1349. Karl IV. verzichtete darin zugunsten der Wormser Bürger auf alle Immobilien und sonstige Hinterlassenschaften der Juden, die ihnen durch deren Verbrennung zugefallen waren, und bestätigte die Gültigkeit seiner der Stadt Worms früher ausgestellten Urkunden bezüglich der dortigen Juden. (1) Wenzel nimmt diese Konfirmierung angesichts der Treue und Dienste der Wormser Bürger vor, für die die darin enthaltenen Gnaden auf ewig gelten sollen. Er gebietet allen, die Stadt und Bürger zu Worms im Genuss dieser Privilegien nicht zu beeinträchtigen, bei Androhung von seiner und des Reiches schwerer Ungnade im Falle des Ungehorsams. Die Strafe für solche Verstöße beträgt hundert Gulden, die je zur Hälfte in seine und des Reiches Kammer einerseits und an die Stadt Worms andererseits zu zahlen sind.
Ankündigung des königlichen Majestätssiegels.
[…] geben […] zu Nuremberg noch Crists geburd dreyczehenhundirt iar, dornach in dem acht und sibenczigisten iare, an sand Augustini tage, unser reiche des Behemisschen in dem sechczehenden und des Romischen in dem drytten iare.
Rückvermerk:
Confirmatio domini Wenczeslai Regis Romanorum super domus Judeorum (ausgehendes 14. Jh.)
(1) WO02, Nr. 7.
Überlieferung:
Worms, StadtA, Best. 1 A I, Nr. 228, Orig. (A) (Digitalisat), dt., Perg.; ebd., Best. 1 B 23, fol. 52v-53r (Abschr., 15. Jh.) (B).
- monasterium.net, ad locum [letzter Zugriff: 28.07.2017];
- [RIplus] Regg. Wenzel, Nr. 208 [letzter Zugriff: 28.07.2017];
- UB der Stadt Worms 2, Nr. 751, S. 482;
- Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landesgeschichte 3, Nr. 3293, S. 221.
- Kober, Kaiser (1961), S. 185;
- Arnold, Verfassungsgeschichte 2 (1854), S. 332 [irrig].
(Gerd Mentgen) / Letzte Bearbeitung: 02.10.2020
Zitierhinweis
Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, WO02, Nr. 85, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/WO02/CP1-c1-011g.html (Datum des Zugriffs)
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Ausführliche Informationen zu den Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Worms finden Sie demnächst in der Einleitung von Gerd Mentgen.
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