Quellen zur Geschichte der Juden im Bistum Konstanz (1273-1347)

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Bm. Konstanz 1, Nr. 240

1346 Februar 9

Schultheiß, Bürgermeister und Richter der Reichsstadt Rottweil bekunden, dass die Verwandten des verstorbenen Heinrich Schappel eine Gülte in Höhe von fünf Pfund, sieben Schillingen und vier Heller an die Jungfrauen Gisela und Agnes, Bürgerinnen zu Esslingen, als Leibgeding verkauft haben. Nach dem Tod der beiden Käuferinnen soll die Gülte an die Verkäufer zurückfallen. Der Kaufpreis beträgt pro Pfund der Gülte zehn Pfund Heller. Die Gülte setzt sich aus mehreren Erträgen zusammen. So zahlen die Esslinger Juden fünfeinhalb Schillinge aus ihrem Friedhof (So gent die Juden sechst halben schilling us ierem kirchof). Es siegelt die Stadtgemeinde von Rottweil.

Dirne selbe brief wart geben an dem nechsten durnstage nach unser froven tag zer kertzwihin do man zalt von Cristes geburte druzehen hundert jar dar nach in dem sechs und vierzigosten jare.

Überlieferung:

Esslingen, StadtA, RSU 1964, Orig., dt., Perg.

Kommentar:

Vgl. zum Esslinger Judenfriedhof KN01, Nr. 135 und KN01, Nr. 233.

(Christian Scholl) / Letzte Bearbeitung: 29.07.2020

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2020, KN01, Nr. 240, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KN01/KN-c1-006h.html (Datum des Zugriffs)

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