Das Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie (1273-1347)

Zurück zur Übersicht

226 Quellen in diesem Teilcorpus. Sie sehen die Quelle 12.

Kölner Judenschreinsbuch 1, Nr. 12

[zwischen 1270 und 1275]

Im so genannten Judenschreinsbuch der Kölner Laurenz-Parochie wird folgendes Immobiliengeschäft in einer hebräischen Urkunde und zwei lateinischen Einträgen festgehalten:

Elieser haAluv, Sohn R. Efraims s.A. (אליעז׳ העלו׳ ב׳ר׳ אפרים א׳י׳ל׳), Jakar haAluv, Sohn des Rabbiners Samuel haLevi s.A. (יקר העלוב בן הרב ר שמואל הלוי ז׳צ׳ו׳ל׳), und Chajim, Sohn "unseres Herrn, Lehrers und Meisters" Rabbiner R. Jechiel s.A. (חיים בן אמו הרב ר׳ יחיאל ז׳ל׳ע׳) bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass R. Efraim, genannt Gumprecht [= Gumpert] (1) (ר׳ אפרים המכונה קומפרחט), und dessen Bruder R. Samuel, Söhne R. Isaaks, genannt Schalaint (ור׳ שמואל אחיו בני ר׳ יצחק המכונה צַלַייְנט), die Hälfte der beiden, unter einem Dach stehenden Häuser, die sie von Efraim, genannt Gumprecht, Sohn R. Josefs von Ahrweiler (אפרים מכונה קומפרחט בנו של ר׳ יוסף מארוילרא), erhalten hatten, R. Josef, Sohn R. Isaaks s.A. von St. Truiden (ר׳ יוסף ב׳ר׳ יצחק ז׳ל׳ מעיר טרודא), und dessen Frau Richenza [= Righeit] (1) (מרת ריכנצא) verkauft haben. Die andere Hälfte, die derselbe Efraim, Sohn R. Josefs von Ahrweiler, den Kindern des gemeinhin Brunek genannten R. Otniel – Jakob, Josef, Gutheil und Brune (יעקב ויוסף וג[וטהייל] וברונא בני ר׳ עותניאל מכונה ברוניק) – geschenkt hatte, haben diese R. Josef, Sohn R. Isaaks von St. Truiden, und dessen Frau Richenza verkauft. Während die Erwachsenen den Verkauf selbst vornahmen, haben die Gemeinde und die Rabbiner, die Richter der Stadt, für die Kinder einen Vormund bestellt, der den Verkauf bestätigte. Als Lagemerkmale der Immobilie werden folgende Grenzen genannt: im Osten der "öffentliche Grund" (רשות הרבים), im Westen eine "öffentliche Gasse" (שביל הרבים), im Süden das Haus und der Hof Frau Kelas (מרת כילא), im Norden das Haus und der Hof R. Gottschalks von Brüssel (ר׳ גויישלק מברושלא).

ומה ששמענו וראינו וידענו בידיעה ברורה כתבנו וחתמנו ונתננו ליד הערכאות של לורנצייש להיות בידם לעדות ולראיה ("Was wir gehört und gesehen haben und mit klarer Kenntnis wussten, haben wir niedergeschrieben und unterzeichnet und in die Hand der Obrigkeiten von St. Laurenz gegeben, damit es in ihrer Hand zum Zeugnis und Beweise sei").

(1) Namensvariante nach lateinischer Parallelüberlieferung.

Überlieferung:

Köln, HStA, Schreinsbücher, Nr. 107, fol. 6r, Orig., Perg.

Druck: Judenschreinsbuch der Laurenzpfarre Nr. 116 f., S. 29 f.

Literatur: Schmandt, Studien (2002), S. 29f.; Cluse, Studien (2000), S. 24; Kober, Grundbuch (1920), S. 28, 150, 152 und 154.

Kommentar:

Zum Kölner Judenschreinsbuch vgl. KS01, Nr. 1. Das Regest basiert primär auf der hebräischen Vorurkunde. Die lateinischen Einträge dokumentieren hingegen den Übertrag von drei, nicht von zwei Häusern. Überdies wurde dort weder fixiert, wie die Verkäufer in den Besitz der Häuser gelangten, noch dass die Kinder durch einen Vormund vertreten wurden. Eine präzise zeitliche Zuordnung der Übertragung ist nicht möglich, die vorgenommene Eingrenzung erfolgte unter Berücksichtigung der voranstehenden und nachfolgenden Schreinsbucheinträge. Siehe auch KS01, Nr. 11.

(bel./mno./rba.) / Letzte Bearbeitung: 21.06.2011

Zitierhinweis

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich, hg. v. Alfred Haverkamp und Jörg R. Müller, Trier, Mainz 2011, KS01, Nr. 12, URL: https://www.medieval-ashkenaz.org/KS01/CP1-c1-01pv.html (Datum des Zugriffs)

Lizenzhinweis

Die Datensätze stehen unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) Lizenz und können unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen frei nachgenutzt werden. Sofern nicht anders angegeben, sind die verwendeten Bilder urheberrechtlich geschützt.

Zurück zur Übersicht